Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie an. Ihre Höhe legen die Bundesländer selbst fest, weshalb der Satz je nach Bundesland unterschiedlich ausfällt.
Sie gehört zu den Kaufnebenkosten, die zusätzlich zum Kaufpreis zu finanzieren sind — neben Notar- und Grundbuchkosten sowie einer möglichen Maklerprovision. Erst nach ihrer Zahlung erteilt das Finanzamt die für die Eigentumsumschreibung nötige Unbedenklichkeitsbescheinigung.
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Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.