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Erfahrener Hausarzt im Beratungsgespräch mit einem Patienten

Start  /  Für Ärztinnen und Ärzte

Medizin ist Ihr Beruf. Absicherung ist unserer.

Seit 2015 betreuen wir Berufshaftpflicht-Verträge von Hausärztinnen und Hausärzten in ganz Deutschland — früher unter dem Namen Deutsche Hausärztekonzept GmbH, seit 2020 als Kapitalwerk Private Finance. Zeit für ein Update: Ihr Tarif. Ihre Praxis. Ihre Vorsorge.

Sie kennen uns — unter anderem Namen

Aus Deutsche Hausärztekonzept wurde Kapitalwerk.

Keine Übernahme, kein Bestandsverkauf: Die Deutsche Hausärztekonzept GmbH hat 2020 lediglich ihren Namen geändert. Ihr Vertrag, Ihr Sondertarif und unsere Verantwortung als Ihr Versicherungsmakler bestehen seitdem unverändert fort — bei derselben Gesellschaft.

2015

Start des Hausärzte-Sonderkonzepts: Berufshaftpflicht zu Sonderkonditionen — entstanden im Rahmen der damaligen Kooperation mit der Wirtschaftsgesellschaft mbH im Deutschen Hausärzteverband. Diese Kooperation besteht seit 2020 nicht mehr.

2015–2020

Hunderte Hausärztinnen und Hausärzte sichern sich den vergünstigten Tarif — pauschal 5 Mio. € Deckungssumme, dreifach maximiert, bis 10 Mio. € auch für Operationen.

2020

Umfirmierung in Kapitalwerk Private Finance GmbH — gleiche Gesellschaft, gleicher Bestand, gleiche Zulassung als Versicherungsmakler (§ 34d GewO), neuer Name.

Heute

Wir melden uns wieder aktiv bei jeder Bestandskundin und jedem Bestandskunden — mit dem Praxis-Check, einem festen Ansprechpartner und einem jährlichen Kurz-Review.

Und ja, das gehört zur Ehrlichkeit dazu: Wir haben uns in den vergangenen Jahren zu selten bei Ihnen gemeldet. Das ändern wir gerade — nicht mit Werbung, sondern mit der Betreuung, für die Sie uns einmal beauftragt haben.
0%der Hausärzte sind 60 Jahre oder älter — Praxisabgabe wird zum Thema
0Mio. €Mindestdeckung je Versicherungsfall verlangt § 95e SGB V seit 2021
0Jahrekönnen Ansprüche nach Personenschäden verjähren
0Mio. €Deckungssumme ist der Maßstab moderner Arzt-Tarife
Wobei wir Sie unterstützen

Vier Themen, ein Ansprechpartner

Von der Berufshaftpflicht über die Praxisabgabe bis zur privaten Vorsorge — Beratung, die zur ärztlichen Lebensrealität passt: knapp, fundiert, auf Wunsch bei Ihnen in der Praxis.

Berufshaftpflicht-Check

Deckungssumme, Maximierung, Tätigkeitsprofil, Nachweis nach § 95e SGB V — wir gleichen Ihren Vertrag mit Ihrer heutigen Praxis ab. Ihr Sondertarif bleibt, wenn er trägt.

Selbstcheck starten

Praxisabgabe & Nachhaftung

Ansprüche verjähren bis zu 30 Jahre — Ihr Schutz sollte so lange reichen wie Ihre Verantwortung. Wir regeln Nachmeldefrist und Ruhestandsdeckung, bevor es darauf ankommt.

Mehr erfahren

Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht

Anwaltlich erstellt über unseren Partner JURA DIREKT — inklusive Registrierung und Notfall-Service. Für Sie, Ihre Familie und als Informationsangebot für Ihre Patienten.

Mehr erfahren

Privat: Ruhestand & Vermögen

Versorgungswerk realistisch einordnen, Praxiserlös strukturieren, Vermögen über Generationen weitergeben — persönlich beraten, Schritt für Schritt.

Zur Altersvorsorge
Praxisabgabe & Ruhestand

Die 30-Jahre-Frage.

Behandlungsfehler-Ansprüche wegen Personenschäden verjähren erst mit Kenntnis — spätestens nach 30 Jahren. Viele Policen melden nach Vertragsende aber nur 3 bis 5 Jahre nach. Wer die Praxis abgibt, sollte diese Lücke vorher schließen.

Nachhaftung prüfen lassen
  • Verjährung beginnt erst, wenn der Schaden bekannt wird — Spätschäden inklusive
  • Nachmeldefrist im Vertrag prüfen: 3–5 Jahre sind zu kurz für ein Arztleben
  • Ziel: unbegrenzte Nachmeldefrist oder eine eigene Ruhestandsdeckung
  • Am besten 2–3 Jahre vor Praxisabgabe regeln — wir übernehmen das für Sie
Ihre Verantwortung — Ansprüche bis zu 30 Jahre möglich (§ 199 BGB) Nachmeldefrist vieler Policen: nur 3–5 Jahre ungedeckte Jahre — der Anspruch kommt, der Schutz ist weg Mit geregelter Nachhaftung bzw. Ruhestandsdeckung Praxisabgabe +10 Jahre +20 Jahre +30 Jahre
Der 2-Minuten-Selbstcheck

Passt Ihre Berufshaftpflicht noch zu Ihrer Praxis?

Sechs kurze Fragen, sofortige Einordnung. Ihre Antworten bleiben auf diesem Gerät, bis Sie uns kontaktieren möchten.

1 Wann wurde Ihr Vertrag zuletzt fachlich geprüft?
2 Ist seit dem Abschluss etwas dazugekommen?

Mehrfachauswahl möglich — leer lassen, wenn nichts zutrifft.

3 Beschäftigen Sie angestellte Ärztinnen/Ärzte oder Weiterbildungsassistenten?
4 Kennen Sie Ihre aktuelle Deckungssumme und Maximierung?
5 Könnten Sie den Versicherungsnachweis nach § 95e SGB V heute vorlegen?
6 Planen Sie innerhalb der nächsten 10 Jahre Praxisabgabe oder Ruhestand?

Praxis-Check anfragen — 15 Minuten, ohne gesondertes Honorar

Wir melden uns werktags innerhalb von 24 Stunden — telefonisch oder per E-Mail, wie Sie möchten. Termine auch mittwochnachmittags und nach Sprechzeit, auf Wunsch bei Ihnen in der Praxis.

Vertraulich & unverbindlich. Der Check ist für Sie ohne gesondertes Honorar; bei Vermittlung erhalten wir eine Courtage vom Versicherer.

Der Praxis-Check-up

Beratung, wie Sie sie kennen: erst die Anamnese.

Wir arbeiten wie Sie — erst der Befund, dann die Therapie. Und lautet der Befund „alles gut", dann bleibt alles, wie es ist.

Wir kommen dafür gern zu Ihnen: der Hausbesuch, nur umgekehrt. Termine auch mittwochnachmittags und nach Sprechzeit.

Termin online buchen
1

Anamnese

15 Minuten: Police, Nachträge, Tätigkeitsprofil, Praxisstruktur — telefonisch oder bei Ihnen vor Ort.

2

Befund

Sie erhalten eine klare, schriftliche Einordnung: Was passt, wo sind Lücken — verständlich statt Kleingedrucktes.

3

Therapie

Angepasst wird nur, was nötig ist — wo immer möglich im bestehenden Sondertarif. Keine Umdeckung um jeden Preis.

4

Nachsorge

Ein fester Ansprechpartner und ein jährlicher Kurz-Review — die Betreuung, die ein Arztleben braucht.

Zum Mitnehmen

Zwei Checklisten für Ihren Praxisalltag

Zum Abhaken auf der Website oder als PDF für den Schreibtisch — kein Formular, kein Kleingedrucktes.

Vorsorge — für Sie und Ihre Patienten

Die wichtigste Unterschrift leisten die meisten nie.

Seit 2023 dürfen Ehepartner ohne Vollmacht nur über die Gesundheit entscheiden — längstens sechs Monate (§ 1358 BGB). Danach bestellt das Gericht einen Betreuer.

  • Anwaltlich erstellt über unseren Partner JURA DIREKT — fertig in rund 8 Tagen
  • Auf Wunsch mit Registrierung, Verwahrung, Notfallkarte und 24/7-Hotline
  • Auch für Ehepartner und Familie — ein Ansprechpartner für alles

Die rechtliche Erstellung übernehmen Kooperations-Anwaltskanzleien der JURA DIREKT GmbH. Wir vermitteln als Tippgeber und erhalten dafür eine Vergütung; eine Rechtsberatung durch uns findet nicht statt.

Kostenfrei Das Praxis-Paket

Ihre Patienten fragen. Wir liefern die Antwort.

Rechtlich beraten dürfen Sie nicht, vergütet wird das Gespräch praktisch nie — und Zeit haben Sie ohnehin keine. Genau diese Lücke schließt unser Praxis-Paket.

Titelseite des Vorsorge-Leitfadens im Design einer Musterpraxis
Der Patienten-Leitfaden, 12 Seiten

Mit Checkliste und Vordrucken zum Ausfüllen. Im Muster steht ein Platzhalter — bei Ihnen Ihr Logo.

Muster ansehen (PDF)
  • Ihr Aufwand: eine E-Mail mit Ihrem Logo
  • Ihr Risiko: keines — Erstellung und Haftung liegen bei Anwälten
  • Ihre Kosten: keine, Druck und Lieferung übernehmen wir
  • Ihr Gewinn: ein Service im Design Ihrer Praxis
Patienten-LeitfadenWartezimmer-AushangAufsteller inkl. Rahmen EmpfehlungskartenTeam-LeitfadenVortrags-Einladungen
Praxis-Paket kostenfrei anfordern

Für Hinweise an Patienten erhalten Ärztinnen und Ärzte von uns keinerlei Vergütung — das Material ist reine Patienteninformation.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ja. Der Praxis-Check ist eine Bestandsaufnahme, kein Neuabschluss. Passt Ihr Vertrag zu Ihrer heutigen Tätigkeit, bleibt alles wie es ist — angepasst wird nur, was Sie nach unserer Empfehlung anpassen möchten.
Seit 2021 müssen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte eine Berufshaftpflicht mit mindestens 3 Millionen Euro je Versicherungsfall nachweisen können, mit angestellten Ärztinnen und Ärzten mindestens 5 Millionen Euro, jeweils mindestens zweifach maximiert. Ohne Nachweis kann der Zulassungsausschuss das Ruhen der Zulassung anordnen. Wir prüfen, ob Ihr Vertrag die Anforderungen erfüllt, und stellen Ihnen die Nachweisunterlagen zusammen.
Ansprüche wegen Personenschäden verjähren erst mit Kenntnis des Geschädigten, spätestens nach 30 Jahren (§ 199 BGB). Entscheidend ist deshalb die Nachmeldefrist Ihrer Police: Viele Verträge decken nur 3 bis 5 Jahre nach Vertragsende. Wir prüfen Ihre Regelung und sorgen für eine passende Nachhaftung oder Ruhestandsdeckung — am besten, bevor die Praxisabgabe konkret wird.
Weniger, als die meisten denken: Seit 2023 dürfen Ehepartner einander nur in Gesundheitsfragen vertreten — und das längstens sechs Monate (§ 1358 BGB). Konten, Verträge oder Post sind ausgenommen. Danach bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer. Eine Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung vermeidet genau das.
Für Sie fällt kein gesondertes Honorar an. Wir arbeiten als Versicherungsmakler — vermitteln wir eine Anpassung oder einen neuen Vertrag, erhalten wir eine Courtage vom Versicherer. Die Vorsorgedokumente erstellt unser Partner JURA DIREKT zu festen, vorab genannten Preisen; hierfür erhalten wir als Tippgeber eine Vergütung.
Nein. Ihre Betreuung besteht unabhängig davon fort: Es gab weder eine Übernahme durch ein fremdes Unternehmen, noch endet ohne Unterschrift irgendetwas. Die Deutsche Hausärztekonzept GmbH hat 2020 lediglich ihren Namen in Kapitalwerk Private Finance GmbH geändert — Ihr Vertrag läuft unverändert. In einer früheren E-Mail aus unserem Haus war das missverständlich formuliert; das bedauern wir. Eine aktualisierte Maklervollmacht ist sinnvoll, aber freiwillig — wir besprechen sie gern in Ruhe beim Praxis-Check.
Kostenlos & unverbindlich

Reden wir über das, was Ihnen wirklich wichtig ist.

Ein ehrliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen — und wie sich Ihre Ziele wirklich erreichen lassen.

Antwort innerhalb von 24 Stunden — keine Vertragsbindung, kein Kleingedrucktes.

Haftungsdachhinweis: Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.

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