
Start / Checklisten / Praxisabgabe & Ruhestand
Ein Arztleben endet nicht mit dem letzten Rezept: Ansprüche können noch Jahrzehnte später erhoben werden, Akten wollen verwahrt, Einkommen und Vorsorge neu geordnet sein. Diese Checkliste sortiert die zehn wichtigsten Punkte — beginnen Sie am besten drei bis fünf Jahre vor dem geplanten Ausstieg.
0 von 10 erledigt
Rund ein Viertel der Hausärztinnen und Hausärzte plant den Ruhestand innerhalb der nächsten fünf Jahre — und Nachfolger sind rar. Wer früh plant, verkauft besser, schließt die Haftung sauber und startet finanziell geordnet in den neuen Lebensabschnitt.
Tipp: Über das Info-Symbol neben jedem Punkt öffnen Sie eine ausführliche Erklärung — warum der Punkt zählt und worauf es ankommt.
Eine gute Abgabe beginnt Jahre vor dem letzten Praxistag.
Zwischen dem Entschluss und der tatsächlichen Übergabe liegen oft Jahre: Nachfolger finden, Zulassungsausschuss, Kaufvertrag, Übergangsphase mit gemeinsamer Sprechstunde. Wer den Zeitplan früh aufsetzt, verhandelt aus Ruhe statt aus Zeitdruck — das wirkt sich direkt auf den Verkaufspreis aus.
Der Praxiswert speist sich aus Substanz und übertragbarem Ertrag — eine professionelle Bewertung schafft die Verhandlungsbasis. Klären Sie parallel mit dem Steuerberater die steuerliche Gestaltung des Verkaufs; für Veräußerungsgewinne gibt es unter Voraussetzungen Freibeträge und ermäßigte Steuersätze, die an Fristen und Ihr Alter geknüpft sind.
Ihre Verantwortung endet nicht mit dem letzten Patienten.
Ansprüche wegen Personenschäden verjähren erst mit Kenntnis, spätestens nach 30 Jahren. Viele Berufshaftpflicht-Verträge melden nach Vertragsende aber nur 3 bis 5 Jahre nach. Sorgen Sie für eine unbegrenzte Nachmeldefrist oder eine eigene Ruhestandsdeckung — verhandelt wird das am besten, solange der Vertrag noch läuft.
Zwischen Praxisverkauf und endgültigem Ruhestand liegen oft noch Vertretungen, Notdienste oder gutachterliche Tätigkeiten. Jede dieser Tätigkeiten braucht Versicherungsschutz — kündigen Sie die Berufshaftpflicht deshalb nie zum Verkaufstermin, sondern erst, wenn wirklich Schluss ist.
Behandlungsdokumentation muss mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden, einzelne Unterlagen länger. Übernimmt der Nachfolger die Akten, braucht es das Zwei-Schrank-Modell mit Einwilligung der Patienten; ohne Nachfolger müssen Verwahrung und Zugriff anders geregelt sein. Klären Sie das schriftlich — es bleibt Ihre Pflicht.
Vom Praxiseinkommen zur planbaren Versorgung.
Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an und prüfen Sie, wie sich vorgezogener oder aufgeschobener Rentenbeginn auswirkt. Wer die Praxis vor dem Rentenalter abgibt, sollte die Lücke zwischen letztem Honorar und erster Rente beziffern — sie ist fast immer größer als gedacht.
Die private Krankenversicherung wird im Ruhestand aus der Rente bezahlt; der Arbeitgeber- bzw. Praxisanteil entfällt. Prüfen Sie Beitragsentlastungstarife, Standardtarif-Optionen und die Pflegevorsorge — je früher, desto mehr Spielraum.
Verkaufserlös, Versorgungswerksrente, private Vorsorge und Vermögen ergeben zusammen Ihr Ruhestandseinkommen. Ein Fahrplan legt fest, welche Quelle wann fließt und wie der Erlös angelegt wird — das gehört in eine persönliche Beratung, nicht auf einen Bierdeckel.
Was Sie Patienten seit Jahrzehnten raten — jetzt für Sie selbst.
Ohne Vollmacht dürfen selbst Ehepartner seit 2023 nur sechs Monate und nur in Gesundheitsfragen entscheiden (§ 1358 BGB) — danach bestellt das Gericht einen Betreuer. Solange Ihnen die Praxis noch gehört, braucht es zusätzlich eine Regelung, wer sie im Ernstfall führen oder abwickeln darf.
Die gesetzliche Erbfolge kennt weder Praxisanteile noch Familienfrieden. Ein aktuelles Testament, klare Regelungen zu Immobilien und Beteiligungen und rechtzeitige Schenkungen mit Zehn-Jahres-Fristen halten das Lebenswerk zusammen — die Generationenberatung führt durch alle Stationen.
Diese Checkliste ist eine unverbindliche Serviceleistung und ersetzt keine individuelle Beratung — insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Keine Rendite- oder Erfolgsversprechen.
Ein ehrliches Gespräch, kostenlos und unverbindlich. Danach wissen Sie, wo Sie stehen — und wie sich Ihre Ziele wirklich erreichen lassen.
Antwort innerhalb von 24 Stunden — keine Vertragsbindung, kein Kleingedrucktes.
Haftungsdachhinweis: Die Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG und die Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG erfolgen im Auftrag, im Namen, für Rechnung und unter der Haftung des dafür verantwortlichen Haftungsträgers BN & Partners Capital AG, Steinstraße 33, 50374 Erftstadt, gemäß § 3 Abs. 2 WpIG. Die BN & Partners Capital AG besitzt für die vorgenannten Wertpapierdienstleistungen eine entsprechende Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gemäß § 15 WpIG.
Vertriebsbeschränkung: Diese Website richtet sich ausschließlich an Personen mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere nicht an US-Personen. Einzelheiten im Impressum.