Als Sondervermögen gilt das in einem Investmentfonds oder ETF angelegte Kapital der Anleger. Es wird rechtlich getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft bei einer Verwahrstelle aufbewahrt.
Der entscheidende Vorteil: Wird die Fondsgesellschaft insolvent, fällt Ihr Anteil nicht in die Insolvenzmasse — Ihr Geld ist als Sondervermögen geschützt. Das unterscheidet Fonds und ETFs von einer Anlage, bei der Sie nur einem einzelnen Emittenten Ihr Geld anvertrauen.
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Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.