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Sondervermögen

Das Fondsvermögen ist rechtlich getrennt und bei einer Insolvenz der Fondsgesellschaft geschützt.

Als Sondervermögen gilt das in einem Investmentfonds oder ETF angelegte Kapital der Anleger. Es wird rechtlich getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft bei einer Verwahrstelle aufbewahrt.

Der entscheidende Vorteil: Wird die Fondsgesellschaft insolvent, fällt Ihr Anteil nicht in die Insolvenzmasse — Ihr Geld ist als Sondervermögen geschützt. Das unterscheidet Fonds und ETFs von einer Anlage, bei der Sie nur einem einzelnen Emittenten Ihr Geld anvertrauen.

Ausführlich: Mehr zum Vermögensaufbau — oder kostenloses Erstgespräch vereinbaren.

Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

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