Der Pflichtteil sichert nahen Angehörigen — vor allem Kindern und Ehepartnern — einen Mindestanteil am Nachlass, selbst wenn sie im Testament übergangen oder enterbt wurden. Er beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und ist ein Geldanspruch gegen die Erben.
Ausschließen lässt er sich nur in engen Grenzen. Wer seinen Nachlass gezielt gestalten möchte, sollte ihn früh einplanen — etwa über lebzeitige Schenkungen oder einen notariellen Pflichtteilsverzicht. Das ist ein Fall für rechtliche Beratung.
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Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.