Der Nießbrauch erlaubt es, Vermögen (etwa eine Immobilie) zu übertragen, es aber weiter zu nutzen oder die Mieterträge zu behalten. Der Beschenkte wird Eigentümer, der Schenker behält das Nutzungsrecht.
Steuerlich mindert der Nießbrauch den Wert der Schenkung und damit oft die Steuerlast. Er ist ein zentrales Werkzeug der vorweggenommenen Erbfolge — sollte aber sorgfältig gestaltet werden.
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Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.