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Nießbrauch

Recht, eine verschenkte Sache weiter zu nutzen oder ihre Erträge zu behalten.

Der Nießbrauch erlaubt es, Vermögen (etwa eine Immobilie) zu übertragen, es aber weiter zu nutzen oder die Mieterträge zu behalten. Der Beschenkte wird Eigentümer, der Schenker behält das Nutzungsrecht.

Steuerlich mindert der Nießbrauch den Wert der Schenkung und damit oft die Steuerlast. Er ist ein zentrales Werkzeug der vorweggenommenen Erbfolge — sollte aber sorgfältig gestaltet werden.

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