Mit einem Freistellungsauftrag weisen Sie Ihre Bank oder Ihren Broker an, Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (1.000 € pro Person, 2.000 € bei gemeinsamer Veranlagung) ohne Steuerabzug auszuzahlen.
Ohne ihn führt die Bank auf jeden Euro Ertrag automatisch Abgeltungsteuer ab — zu viel Gezahltes holen Sie sich dann erst über die Steuererklärung zurück. Sie können den Betrag auf mehrere Banken verteilen, insgesamt aber nur einmal den Pauschbetrag ausschöpfen.
Ausführlich: Mehr zum Vermögensaufbau — oder kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
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Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.