Ob beim Erben Steuer anfällt, entscheidet zuerst der Freibetrag. Er richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad — und wer ihn kennt und früh plant, überträgt sein Vermögen oft weitgehend steuerfrei.
Der Freibetrag entscheidet, ob Steuer anfällt
Ob und wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt, hängt zuerst vom persönlichen Freibetrag ab. Erst was darüber hinausgeht, wird besteuert. Und dieser Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker.
Die Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad
Je enger die Verwandtschaft, desto höher der steuerfreie Betrag. Ehepartner sind am besten gestellt, gefolgt von Kindern und Enkeln:
Der Hebel: die 10-Jahres-Frist
Die Freibeträge gelten nicht nur einmal, sondern alle zehn Jahre neu. Wer sein Vermögen frühzeitig und in Etappen zu Lebzeiten verschenkt, kann über 20 oder 30 Jahre ein Vielfaches des einmaligen Freibetrags steuerfrei übertragen.
Steuerklassen und Steuersätze
Wird der Freibetrag überschritten, richtet sich der Steuersatz nach Steuerklasse und Höhe des Erwerbs — er reicht von 7 % bis 50 %. Nahe Angehörige (Steuerklasse I) zahlen die niedrigsten Sätze, entfernte Verwandte und Dritte deutlich mehr.
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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
