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Erbschaftsteuer-Freibeträge

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Erbschaftsteuer-Freibeträge: Wer wie viel steuerfrei erbt

Ob beim Erben Steuer anfällt, entscheidet zuerst der Freibetrag. Er richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad — und wer ihn kennt und früh plant, überträgt sein Vermögen oft weitgehend steuerfrei.

Der Freibetrag entscheidet, ob Steuer anfällt

Ob und wie viel Erbschaft- oder Schenkungsteuer anfällt, hängt zuerst vom persönlichen Freibetrag ab. Erst was darüber hinausgeht, wird besteuert. Und dieser Freibetrag richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker.

Die Freibeträge nach Verwandtschaftsgrad

Je enger die Verwandtschaft, desto höher der steuerfreie Betrag. Ehepartner sind am besten gestellt, gefolgt von Kindern und Enkeln:

Ehepartner 500.000 € Kind / Stiefkind 400.000 € Enkel* 200.000 € Eltern (Erbfall) 100.000 € Geschwister u. a. 20.000 € *Enkel 200.000 €; sind deren Eltern bereits verstorben, gelten 400.000 €. Je Empfänger, Stand 2026.

Der Hebel: die 10-Jahres-Frist

Die Freibeträge gelten nicht nur einmal, sondern alle zehn Jahre neu. Wer sein Vermögen frühzeitig und in Etappen zu Lebzeiten verschenkt, kann über 20 oder 30 Jahre ein Vielfaches des einmaligen Freibetrags steuerfrei übertragen.

Steuerklassen und Steuersätze

Wird der Freibetrag überschritten, richtet sich der Steuersatz nach Steuerklasse und Höhe des Erwerbs — er reicht von 7 % bis 50 %. Nahe Angehörige (Steuerklasse I) zahlen die niedrigsten Sätze, entfernte Verwandte und Dritte deutlich mehr.

Mit vorausschauender Planung lässt sich die Belastung für Ihre Familie oft spürbar senken. Wir zeigen Ihnen die Stellschrauben — und arbeiten bei rechtlichen und steuerlichen Detailfragen mit Notar und Steuerberater zusammen.

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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.

Häufige Fragen

Gut zu wissen

Ja, die Höhe ist identisch. Der große Vorteil der Schenkung: Der Freibetrag erneuert sich alle zehn Jahre, sodass Sie ihn mehrfach nutzen können.
400.000 € je Kind und je Elternteil. Ein Kind kann also von Mutter und Vater zusammen bis zu 800.000 € steuerfrei erhalten — und das alle zehn Jahre erneut.
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