Wer sein Vermögen weitergeben möchte, sollte früh planen. Mit den richtigen Freibeträgen und etwas Vorlauf lässt sich die Steuerlast für Ihre Familie oft deutlich senken.
Die Freibeträge kennen
Wie viel steuerfrei übertragen werden kann, hängt vom Verwandtschaftsgrad ab. Ehepartner haben mit 500.000 € den höchsten Freibetrag, Kinder können je Elternteil 400.000 € steuerfrei erhalten, Enkel 200.000 €.
Was darüber hinausgeht, unterliegt der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer — mit Sätzen, die je nach Steuerklasse und Höhe spürbar ausfallen können.
Der Trick mit der 10-Jahres-Frist
Freibeträge gelten nicht nur einmal, sondern alle zehn Jahre neu. Wer früh beginnt, kann sein Vermögen in mehreren Etappen steuerfrei übertragen — über 20 oder 30 Jahre summiert sich das beträchtlich.
Schenken zu Lebzeiten
Eine Schenkung zu Lebzeiten hat zwei Vorteile: Sie nutzen die Freibeträge mehrfach und erleben die Freude des Beschenkten noch mit. Wichtig ist, die eigene Versorgung dabei nie aus dem Blick zu verlieren.
Das Berliner Testament — Vorsicht Steuerfalle
Viele Ehepaare setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein und die Kinder erst danach. Steuerlich kann das ungünstig sein, weil Freibeträge der Kinder im ersten Erbfall ungenutzt verfallen. Hier lohnt sich eine genaue Planung.
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Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.
