Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die zweite Säule der Altersvorsorge. Ein Teil des Bruttogehalts wird per Entgeltumwandlung in eine Betriebsrente investiert — dadurch sparen Sie zunächst Steuern und Sozialabgaben.
Arbeitgeber sind verpflichtet, umgewandelte Beiträge mit mindestens 15 % zu bezuschussen; viele geben mehr. In der Auszahlphase sind Betriebsrenten allerdings steuer- und beitragspflichtig — die Gesamtbetrachtung entscheidet, ob sich die bAV für Sie lohnt.
Ausführlich: Ratgeber: Betriebliche Altersvorsorge — oder kostenloses Erstgespräch vereinbaren.
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Hinweis: Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung.