Reiseversicherungen

Reiserücktritts- & Reiseabbruchsversicherung

Der Urlaub ist gebucht, die Vorfreude ist groß. Was ist aber, wenn was dazwischenkommt? Hier kann eine Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchsversicherung sinnvoll sein.
Eine Reiserücktrittsversicherung bietet einen Schutz vor den bei einer Stornierung der bereits gebuchten Urlaubsreise anfallenden Kosten. Je nachdem wie kurzfristig eine Reise storniert werden muss, werden bis zu 100 % des Reisepreises fällig.
Mit einer Reiseabbruchversicherung lassen sich die Kosten absichern, wenn die Reise aufgrund von Krankheit oder anderer Gründe abgebrochen werden muss.
Es gibt verschiedene Optionen einer Reiserücktritts- und/oder Reiseabbruchsversicherung. Eine Möglichkeit ist eine Versicherung unabhängig von der gebuchten Reise. Diese gilt für den Zeitraum eines Jahres für beliebig viele Reisen und lohnt sich für alle, die mehr als 2 Mal im Jahr verreisen. Einzelne Reisen lassen sich mit einer „Einmalversicherung“ absichern, die nur für die gebuchte Reise gilt.
Der Abschluss einer Reiseversicherung kann sinnvoll sein, wenn mehrere Personen verreisen, z. B. für Familien, denn mit der Anzahl der Reisenden steigt das Risiko, die Reise nicht antreten zu können und auch der Reisepreis ist höher.
Grundsätzlich bietet es sich an, bereits bei der Buchung an den Abschluss einer Reiseversicherung zu denken, aber auch im Nachhinein ist eine Absicherung möglich.
Fristen: der Abschluss muss spätestens 30 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Liegen zwischen Reisebuchungsdatum und Reisantritt 30 Tage oder weniger, so muss der Abschluss spätestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen (Last-Minute-RRV).


Versicherte Gründe

Unerwartete schwere Erkrankung

Tod, schwere Unfallverletzung

Schwangerschaft, Komplikationen während der Schwangerschaft

Impfunverträglichkeit

Organspende/-empfang

Erheblicher Schaden (ab 2.500 €) am Eigentum der versicherten Person

Unerwartete gerichtliche Ladung

Adoption eines minderjährigen Kindes

Betriebsbedingte Kündigung, Kurzarbeit

Unerwarteter Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt

Unerwartete Aufnahme eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses (mindestens 15 Wochenstunden)

Schüler-/Studentenschutz:
- Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit
- Nichtversetzung

Verkehrsmittelverspätung

Erkrankung, Tod eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze


Extra-Tipp: Einige Kreditkarten haben einen Reiseschutz inklusive, wenn der Reisepreis mit dieser bezahlt wurde.

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